16. Dezember 2014


Praxistipp: Jemanden fragen, der sich auskennt

Und das ist oft nicht der Finanzwesir.
Oft bekomme ich Leserfragen, die sich auf konkrete Produkte beziehen.

" Wie sieht Tracking Differenz des die iShares Core MSCI World UCITS ETF aus?"

oder

"Ich habe einen ausländischen, thesaurierenden ETF. Was muss ich wo in der Steuererklärung eintragen?"

Diese Fragen kann und sollte ich nicht beantworten, weil mir dazu die Kompetenz fehlt.

Wer kann diese Fragen beantworten?

Alle Fragen, die sich auf konkrete Produkte beziehen, werden am besten vom Support des jeweiligen Anbieters beantwortet. Egal, ob Blackrock (iShares) oder DEKA (ETFLab): Alle Anbieter haben einen über E-Mail oder Telefon erreichbaren Support. Manchmal heißt der Support nicht Support, sondern Investor Relations. Aber wenn Sie Geld anlegen wollen, sind Sie ein Investor und deshalb dort genau richtig.
Erste journalistische Grundregel: Informationen immer direkt von der Quelle beziehen! Frischer als direkt vom Produzenten bekommen Sie die Fakten nicht.

Diese Anbieter wollen Ihr Geld. Deshalb wird man man Ihre Frage im Allgemeinen gern und zügig beantworten.

Für konkrete steuerliche Fragen können Sie sich an den Support Ihrer Bank wenden. Die Leute vom Kundendienst können hier oft weiterhelfen. Auch die Banken stehen im Wettbewerb und möchten Sie als Kunden behalten.

Wichtig

Der Support hat rechts und links Leitplanken! Sie dürfen weder eine steuerliche noch eine Anlageberatung erwarten, aber wenn es "nur" darum geht, konkrete Fakten zu erfragen, sind diese Menschen mit Sicherheit die besten Ansprechpartner.

(awa)

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Abgelegt unter Strategie, ETF, Leserfrage



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Kommentare

Matthias sagt am 29. September 2016

Hallo Experten,

die Abkürzung SICAV wird bei diversen UBS ETFs verwendet.
Hier zum Beispiel: UBS-ETF SICAV - MSCI Emerging Markets UCITS ETF (USD) A-dis (UB42AA).
Der ETF hat mit 0,45% im Vergleich zum iShares A0HGWC mit 0,75% die deutlich niedrigere TER bei ansonsten weitestgehend identischen Paramtern (ausschüttend, optimiertes Sampling).

Auf Wikipedia steht nun:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/SICAV

"Im Gegensatz zu einer deutschen Kapitalanlagegesellschaft, respektive eines schweizerischen Anlagefonds, ist die SICAV kein Sondervermögen sondern eine eigenständige Rechtseinheit. "

Kann jemand von euch diesen Sachverhalt hinsichtlich der Frage, ob auch hier das Kapital der Fondsanleger im Fall einer Insolvenz geschützt ist, beurteilen?

Danke
Matthias


T. sagt am 29. September 2016

@Matthias: eine SICAV ist ein luxemburgisches Rechtskonstrukt. Nach UCITIS ist aber jeder ETF Sondervermögen.
Gruss, T.


Matthias sagt am 30. September 2016

Danke T.,

das bedeutet, dass es zwischen ETFs, die den Zusatz SICAV tragen und anderen ETFs aus Sicht des Anlegers keinen Unterschied in Bezug auf den Schutz des Kapitals im Fall einer Insolvenz des ETF-Anbieters gibt. Ist das deine Meinung?

Danke,
Matthias


T. sagt am 30. September 2016

@Matthias: Deine Frage klingt nun schon fast so, als würdest Du mich haftbar machen wollen. Am Ende muss jeder selbst sich die nötigen Informationen besorgen.
Ich habe mal bei der UBS angerufen und dort wurde mir gesagt, dass alle ETFs unter UCITS-Regelung Sondervermögen sind. Aber das war nicht die Rechtsabteilung. Vielleicht solltest Du Dich einmal zur Rechtsabteilung durchstellen lassen. Aber der von Dir genannte EM-ETF der UBS wird von vielen ROBOTS genutzt.
Ist es denkbar, dass die mit dem Geld ihrer Anleger so ein Risiko eingehen, dass sie im Falle der Insolvenz der UBS leer dastehen?
Hier habe ich noch einen link für Dich gesucht:
http://www.ovb-online.de/wirtschaft/ueber-luxemburger-fonds-2785134.html
Vielleicht sagt auch das Verkaufsprospekt etwas zu Deiner Frage?
Ich kann es Dir also nicht rechtsverbindlich bestätigen, dass diese UBS-ETFS geschützt sind.

Gruss,
T.


Matthias sagt am 30. September 2016

@T:
Vielen Dank!
Ich würde es natürlich gerne verbindlich wissen. Aber ich wollte dir keine Umstände machen und dich natürlich für nichts haftbar machen. :-)
Und eine telefonische Auskunft der UBS bringt am Ende des Tages, wenn es zum Äußersten kommt, ja auch nichts. Ich gebe mich dann mit der allgemeinen und grundsätzlichen gültigen Aussage, dass ETFs Sondervermögen sind, zufrieden.
Vielen Dank nochmal.
Matthias


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