09. April 2018


Podcast: Nachwuchs - Der Finanzwesir rockt, Folge 56

Ein Baby, der schönste Vorwand für Konsum. Aufgeschnappt in einem der zahlreichen "Wir-sind-schwanger"-Foren im Neuland:

"Also wir haben auch Wert auf Qualität geachtet und dafür war uns das Geld egal."
zwiebelchen1977

Lasst den Nestbautrieb Amok laufen!

  • Sie: Zimmer neu gestrichen, neue Gardinen, neues Bettchen mit Mobile drüber, neues Wickelbrett, neuer Kinderwagen samt Regenschutz, Wickeltasche und Lammfell, 10 neue Bodys, 10 neue Strampler, Belagerungsvorrat an Pampers und noch so dies und das…
  • Er: Neuer Volvo SUV. Das Kind muss ja sicher vom Krankenhaus nach Hause transportiert werden.
  • Das Baby: "Warum kümmert sich keiner um mich?"
  • Er & Sie: "Ja hallo kleiner Stinker, weiß Du, was der ganze Kram gekostet hat? Das muss erst mal verdient werden!"

Gelernt

Schlaue Eltern kaufen gebraucht wo es nur geht. Das Bettchen? Gebraucht. Die Matratze? Neu. Das Ergebnis: Ein gutes Preis/Leistungsverhältnis. Merke: Das Baby will es warm & satt und seine liebenden Eltern um sich haben. Es sieht auch in einem verwaschenen Body niedlich aus. Der Vorteil des geliehenen Bodys: Er ist schon 1.000 mal gewaschen. Da sind garantiert keine Schadstoffe mehr drin.

So, jetzt haben wir die direkten Kosten im Griff. Jetzt kommt der Hauptkostenblock: Die Opportunitätskosten.

  • Vor der Geburt: 2 Gehälter, 2 Esser
  • Nach der Geburt: 1 - 1,5 Gehälter, 3 Esser

Nicht das Kind ist teuer, sondern das fehlende Einkommen eines Elternteils mit allen Folgen (Cashflow heute ist mau, Rente morgen auch) reißt das Loch in die Kasse.

Einkünfte

Aber es kommt ja auch was in die Kasse. Eltern- und Kindergeld. Nicht schlecht, aber kein Grund eine Familie zu gründen.
Da sich das Elterngeld am Steuernetto orientiert, kann es sich lohnen steuerlich zu taktieren. Die Frau wechselt mit Beginn der Schwangerschaft in die Steuerklasse mit den geringsten Abzügen. Er zahlt dann Steuern wie ein Blöder. Aber die Einkommenssteuer ist eine Jahressteuer. Alles was zu viel gezahlt wurde, bekommen Sie zurück.
Einziges Problem: Ist genug Liquidität am Start? Wer sein ganzes Geld für Kinderwagen und SUV verpulvert hat, kann nicht mitmachen. Für allen anderen erhöht sich das Elterngeld - ganz legal - um mehrere hundert Euro monatlich.
Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes schlau in Teil­zeit weitermachen, können mit dem neuen "Eltern­geld Plus" die Summe ihres Eltern­geldes noch weiter erhöhen.

Fazit

Das mit dem Elterngeld ist nicht ganz so einfach zu verstehen, kann aber lukrativ sein. Also ran ans Kleingedruckte.

Baby-Sparen

Oma und Opa, die Onkels und Tanten und das Kindergeld, wohin damit? Wie wäre es mit einem Sparplan auf den MSCI World oder den MSCI ACWI oder die entsprechenden FTSE-Pendants? Einfach, kostengünstig und 20 Jahre Anlauf. Da müsste es doch mit dem Teufel zugehen, wenn das kein kleines Vermögen wird.
Strikt abraten würde ich von dem ganzen Kram, den das Finanzestablishment an den Mann bringen will. Diese ganzen Versicherungsprodukte braucht kein Mensch.

Versicherungen

Drei Dinge sollten Sie absichern

  1. Die Arbeitskraft des Familienernährers. Dafür gibt es Risikolebensversicherungen. Lassen Sie sich nichts anderes aufschwatzen. Es geht nur darum den Tod des Familienernährers zu versichern. Vermögensbildung hat hier nichts verloren.
  2. Kinderunfallversicherung. Man kann darüber streiten. Sinn dieser Versicherung: Ihr Kind verunglückt schwer und verliert ein Bein. Dann zahlt die Versicherung 130.000 Euro. Das bringt das Bein nicht zurück, lindert aber die Auswirkungen des Unfalls.
    Das ist so eine Art BU für Kinder. Ein mit Kindergeld gefüttertes ETF-Depot kann in ähnliche Größenordnungen aufsteigen.
  3. Private Haftpflichtversicherung. Die sollte man eigentlich schon als Paar haben. Aber jetzt - wo der Nachwuchs da ist - wäre es eine Überlegung wert, ob Sie nicht "deliktunfähige Kinder" mit absichern.
    Kinder sind erst ab dem 10. Lebensjahr haftbar. Dann müssen die Eltern für die Schäden finanziell gerade stehen. Wenn der Dreijährige sein Laufrad in die 911er Penisverlängerung des Nachbarn crasht hat der Pech gehabt und muss selbst zahlen.
    Eine Haftpflichtversicherung mit Deliktunfähigkeitseinschluss erhält den nachbarlichen Frieden, denn sie zahlt die neue Lackierung. Meist sind Schäden bis zu seiner Summe von 5.000 Euro versichert.

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Links zum Thema der Woche

Finanzbegriff der Woche

Der Generationenvertrag. Geht historisch auf die Idee des Gesellschaftsvertrages wie sie im 18. und 19. Jahrhundert entwickelt zurück.
Der Generationenvertrag ist kein schriftlich festgelegter Vertrag, den jeder unterschreibt, sondern man wird hineingeboren. Die im Berufsleben stehende Generation zahlt die die Renten der Alten und wir dann von derzeit den eigen Kindern unterstützt.
Dieses Umlageverfahren wurde 1957 in der Rentenreform unter Konrad Adenauer als Schreiber-Plan eingeführt.
Wilfrid Schreiber verwendete zunächst den Begriff "Solidar-Vertrag zwischen den Generationen".
Generationen? Müssen da nicht drei Generationen berücksichtigt werden? Kinder, Eltern, Großeltern.
Das ist korrekt. Schreibers Plan sah folgendes vor:

  1. Kindern und Jugendliche unter 20
  2. Alte ab 65

erhalten einen Anteil aus der der Gesamtheit der Arbeitseinkommen. Die mittlere Generation sorgt mit ihren Rentenbeiträgen aus dem Erwerbseinkommen für beide Generation.
Dementsprechend war neben der Altersrente eine Kindheits- und Jugendrente vorgesehen. Unverheiratete Kinderlose sollten dabei den doppelten Beitrag zahlen (verheiratete Kinderlose den 1,5-fachen Beitrag) wie Verheiratete mit zwei Kindern.
Dann kam Adenauer mit seinem "Kinder kriegen die Leute immer" und aus war’s mit der Jugendrente. Was blieb war die Verpflichtung dynamische Renten an die nicht mehr erwerbstätige Generation zu zahlen. Das Ergebnis sind die oben angesprochenen Opportunitätskosten. Die Unterhaltskosten der Kinder einschließlich des Erziehungsaufwandes bleiben ganz überwiegend bei den Eltern, während der Rentenanspruch an Erwerbstätigkeit gekoppelt wurde, wodurch Eltern mit Kindern weniger Ansprüche erwerben als Altersgenossen ohne Kinder.

Buchempfehlung des Finanzwesirs

Dieses Mal eine ausdrückliche Anti-Medienempfehlung: Laden Sie sich keine Eltern-App herunter und lassen Sie die ganzen Ratgeber im Regal stehen. Ihre Eltern haben es auch geschafft Sie ohne App-Unterstützung aufs Leben vorzubereiten.
Aus Ihnen ist ja augenscheinlich etwas geworden, sonst würde sich keiner mit Ihnen auf das Wagnis Familiengründung einlassen.
Die ganzen Ratgeber - egal ob analog oder digital - sind schlimmer als die Finanzpornographie, vor der ich hier immer warne.
Suchen Sie sich eine gescheite Nachsorgehebamme und fragen Sie der Löcher in den Bauch. Vertrauen Sie ansonsten der Biologie. Auch Sie haben die Brutpflege in den Genen.
Dann suchen Sie sich einen guten Kinderarzt und gehen regelmäßig zu den U-Untersuchungen. Fragen Sie den Arzt und hören Sie auf ihn! Verschonen Sie ihn auf jeden Fall mit dem hysterisierenden Dreck, den sie im Internet aufgeschnappt haben. Ein "das habe ich im Internet gelesen" ersetzt keine jahrelange Facharztausbildung. Wenn Sie dem Arzt misstrauen, suchen Sie sich einen anderen.

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(awa)

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Kommentare

Carlos sagt am 09. April 2018

Nach 3 Kindern (heute 2, 5 und 8) kann ich sagen: Genau so ist es, der Finanzwesir hat (wie immer) Recht!

Einzige Mini-Einschränkung: Es gibt durchaus gute Bücher über Babys und Kinder(-erziehung).
Es gibt dazu auch eine Studie: Eltern, die solche Bücher lesen, sind besser gewappnet. Die Studie schließt aber explizit mit der Feststellung, dass das nicht an den Inhalten der Bücher liegen muss, sondern eventuell auch einfach an dem Zusammenhang, dass Eltern, die sich mit solchen Themen beschäftigen, einfach mehr nachdenken und reflektieren.
Wichtig bei der Buchauswahl ist (wie auch bei der Geldanlage, die Ähnlichkeiten sind frappierend!): solide, wissenschaftlich belegte Standardkost. Keine Hypes und neuesten Trends. Kinder 2018 unterscheiden sich NICHT maßgeblich von Kindern 2001 oder 1980, zumindest was die ersten paar Jahre betrifft.

Allen Neueltern wünsche ich Gelassenheit und viel Erfolg!
Gruß
Carlos


Ex-Studentin sagt am 09. April 2018

Heutzutage ist es leider schwierig, eine Hebamme zu bekommen. Man kann schon froh sein, wenn ein Arzt bei der Geburt dabei ist. In meinem Freundes- und Familienkreis gab es nun einige Kinder.
Da darf man auf keinen Fall zuhören, wie die Geburt lief, wenn man selbst noch Kinder in die Welt setzen will. Eigenrecherche halte ich trotzdem für sinnvoll. Damit man nicht auf so tödliche Ideen kommt, dem Säugling Wasser zu geben oder bei 20° im Auto schlafen zu lassen (gabs letzten Sommer bei uns im Ort..).
Erste Hilfe bei Kleinkindern halte ich auch für sinnvoll. Dass wir alle groß geworden sind, hat auch viel mit Glück zu tun.

Finanziell sehe ich da die ersten Jahre nicht so das Problem. Wichtiger ist es, dass man einen AG hat, der nach der Elternzeit die Teilzeitarbeit genehmigt. Was ich bei meinen Kollegen Positives beachte: Die Männer kümmern sich mehr um den Nachwuchs, damit die Mütter auch arbeiten können.


Finanzwesir sagt am 09. April 2018

Hallo Carlos,

"Kinder 2018 unterscheiden sich NICHT maßgeblich von Kindern 2001 oder 1980, zumindest was die ersten paar Jahre betrifft."

Ich würde sogar sagen: Die Kinder des Jahrganges 2018 unterscheiden sich nicht wesentlich von denen des Jahrgangs 1966 ;-)

Ansonsten ja, von mir aus: Ein solides gedruckte Medizinwerk gehört ins Haus, damit man sich nicht verrückt macht durch die ganze Googelei.

Gruß
Finanzwesir


Windsurfer sagt am 09. April 2018

Da die Themen Elternzeit/Elterngeld/plus wirklich komplex geworden sind (einfach kann der Gesetzgeber bekanntlich nicht) und man dadurch wiederum individuell zugeschnittene Pakete schnüren kann, empfehle ich ein Buch zum Thema:

Babypedia
Hier sind alle Themen rund ums Kind einmal verständlich beschrieben, ohne in Juristendeutsch zu verfallen. Da lernt man dann auch, dass man eigentlich schon bei Kinderwunsch die Steuerklasse wechseln muss für mehr Elterngeld, da der Gesetzgeber hie schon längst einen Riegel vorgeschoben hat! Habe es nicht genau im Kopf, aber ich glaube man muss in den ersten 6 Wochen der Schwangerschaft die Steuerklasse wechseln. Da wissen viele noch nicht mal dass sie schwanger sind...

Ansonsten kann ich nur empfehlen, Kindergeld und Beiträge von Oma und Opa gebündelt in einen ETF Sparplan zu stecken. Hier gehen auch Geldgeschenke drauf.
Die Oma wollte erst was aufs Sparbuch legen, könnte sie dann vom gemeinsamen ETF Depot überzeugen. Sie bekommt dann einmal im Jahr eine Kopie der Jahressteuerbescheinigung ihres Enkels. Nach 2 Jahren belaufen sich die Dividenden schon auf 100 Euro. Da springt das Herz höher.
Zum Studienbeginn sind dann 70.000-100.000 Euro am Start. Wenn das Kind gut wirtschaftet hat es einiges übrig und geht mit mehreren 10.000 Euro in den Berufsstart. Kleines Restrisiko verbleibt wenn das Kind es verprasst, aber die Chance dass es direkt lernt mit Geld umzugehen sind groß. Bei meiner Schwester und mir hat es zumindest geklappt. Leider gab es damals keine ETFs sonst wäre einiges mehr bei rum gekommen.

Grüße
Windsurfer


Schwachzocker sagt am 09. April 2018

"Kinder 2018 unterscheiden sich NICHT maßgeblich von Kindern 2001 oder 1980, zumindest was die ersten paar Jahre betrifft."

Eltern 2018 unterscheiden sich aber sehr von den Eltern 1980!


Weiß wovon er spricht: Papa seit 10,5 Monaten sagt am 09. April 2018

Um Missverständnissen vorzubeugen: wir sind sehr glücklich, dass wir unseren Zwerg haben und vor allem, dass er gesund ist.

Aber eins muss ich deutlich sagen: alle Baby-Anschaffungen sind teuer, teuer, teuer. Alle halten die Hand auf. Denn der Handel weiß: Bei vielen Eltern setzt vor lauter Glück die Ratio völlig aus. Sie beginnen, die Liebe zu ihrem Kind in Euro zu bemessen und bezahlen wahnwitzige Preise. Wir haben (erfolgreich) versucht, nicht in diese Falle zu tappen. Wobei: Man hätte das sicherlich noch extremer betreiben können.

Wo haben wir gespart?

  • Zimmer streichen: selber gemacht (das musste sein - hat sie gesagt)
  • Kinderwiege: gebraucht gekauft (neue Matratze)
  • Kinderbettchen: gebraucht gekauft (neue Matratze)
  • Laufstall: gebraucht gekauft
  • Klamotten: Alle gebraucht von Freunden oder Kollegen. Oder die Großeltern...
  • Maxi-Cosi: gebraucht gekauft
  • Maxi-Cosi-Halterung für's Auto: gebraucht gekauft
  • Kinderwagen: Vorführwagen
  • Kinderschuhe: gebraucht
  • Spielzeug: Bekommt man geschenkt oder gebraucht
  • Wickeltisch: Aufsatz für vorhandene Ikea-Kommode neu gekauft
  • Foto-Tapete: Nach zägen Verhandlungen ersetzt durch Wand-Tattoos deutlich billiger und einfacher zu entfernen)
  • Windeln: Pampers sind zwar gut, die von DM aber auch! Am Anfang macht das keinen Unterschied. Mit dem Kind wächst aber auch das Einsparpotential. Pampers werden verhältnismäßig gesehen, deutlich teurer...

Der Markt an Gebrauchtwaren für Babys ist riesig. Wenn Freunde, Verwandte und Kollegen etwas nicht haben, dann hält es das Internet bereit. Quoka, E-bay, Mami-Kreisel, usw. machen es einfach. Die Kohle, die man da spart, muss man an der Börse erst einmal erwirtschaften. Grob gerechnet haben wir - nur mit der hingeschluderten Aufstellung von oben - deutlich über 2.000 € gespart.

Klamotten: Bei den Klamotten sind die Beträge scheinbar geringer, aber das täuscht. Kinder wachsen wir Unkraut. Was heute passt, kann man morgen wegwerfen (oder halt weiterverschenken / verkaufen).

Was die Möbel anbetrifft: Dem Zwerg sind Anschaffungswerte egal. In den ersten Monaten gibt es reihenweise Unfälle mit verschiedensten Körperflüssigkeiten. Später nagt sich der Terrorist dann emsig durch alles, was aus Holz ist. Da sieht man Wiederverkaufswerte schnell dahinschmelzen. Also: Möbel gebraucht kaufen macht absolut Sinn.

Kinderwagen: Wow, eine Wissenschaft. Das Ding muss praktisch sein. Ich will nicht jedes Mal den Reifendruck prüfen und Flickzeug mitnehmen müssen, nur dass es cool aussieht.

Haben wir es durchzogen?
Fast! Unsere einzige Neuanschaffung war ein Hochstuhl, der leider sehr teuer war (380 €), aber wenigstens bis ins hohe Alter von 12 genutzt werden kann.
Meine Frau wollte ihn unbedingt haben. Und nachdem wir sonst überall diszipliniert waren, haben wir entgegen meiner Bedenken zugeschlagen. "Aus heutiger Sicht", sagte meine Frau vor Kurzem, "hätte es auch das gebrauchte Vorgängermodell getan". Tja!

Den Bengel interessiert's nämlich kein Stück, ob das Teil schon einen Kratzer hat. Wichtig ist Sicherheit. Und: Statt jede Menge Geld, sollte man besser Zeit ins Kind stecken. Da bekommt man einen echten "Return on Investment". Ganz ohne schnödes Geld!


Dominik sagt am 09. April 2018

Ich kann hier auch nur beipflichten, insbesondere bei warm, satt und Eltern um sich.

Als (werdende) Eltern sorgt man sich um jedes noch so kleine Detail. Die Babyindustrie nutzt das verständlicherweise gerne aus, so dass man nur zu leicht in einer Aufrüstungsschlacht landet. Ein normales Kind zeigt, was es braucht und für die Fragen darüber hinaus gibt es den Kinderarzt und ggf. die Hebamme.

Ich habe es hier schonmal geschrieben: Im ersten Jahr hatten wir so viel zu tun, dass wir keine große Lust hatten, groß zu verreisen und die Verwandten waren froh, das Baby besuchen zu können. Was an Auto vorher gereicht hat, wird den meisten Eltern auch nach der Geburt erstmal genügen.

(Meine Tochter ist jetzt 19 Monate alt. Wir haben den Kleinwagen behalten und die Anschaffung eines größeren Autos auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. Wir sind gerade im Urlaub und für die 2 Wochen habe ich einen Van angemietet.)


Finanzwesir sagt am 09. April 2018

"Später nagt sich der Terrorist dann emsig durch alles, was aus Holz ist."

Wohl wahr, das zahnende Kind ist schwer von einer Termite zu unterscheiden... ;-)

Gruß
Finanzwesir


Cecily sagt am 09. April 2018

Super Artikel! :- ) Genau so ist's, lieber Albert. Leider auch deine Beobachtung: "Nicht das Kind ist teuer, sondern das fehlende Einkommen eines Elternteils mit allen Folgen." Tja ja ...

@ Weiß wovon er spricht, Thema Hochstuhl: Für dein Kind Nummer 2 empfehle ich dann aus voller Überzeugung das Modell "Antelop" von Ikea.

  1. Äußerst preiswert,
  2. kippsicher und
  3. der wird sehr oft in Restaurants verwendet, was allein schon für seine Anschaffung spricht, da die garantiert keine Klagen wegen runtergefallenen Kleinkindern brauchen können.

Außerdem ist er schön leicht, so dass man ihn gefahrlos mitsamt hineingeschnalltem Kinde näher an den Tisch rücken oder gleich ganz an eine andere Stelle bugsieren kann - ist öfter nötig ist man denkt.


Sparfuchs sagt am 09. April 2018

Danke für die tollen Tipps!
Ich überlege Geld für meine zwei Kids monatlich in einen ETF Sparplan einzuzahlen. Wenn das auf meinen Namen läuft, muss ich Steuern zahlen. Meint ihr es funktioniert, den ETF auf den Namen der Kids laufen zu lassen, bis sie 13 sind und dann auf mich zu übertragen?


djs sagt am 09. April 2018

Kinderwagen? Tragetuch.
Babybett? Elternbett.
Klamotten von Verwandten und Bekannten.
Echtes Küchengeschirr, normales essen, wozu der ganze extrakram?
Nix neues? Doch nach ein paar Monaten dann teure Schuhe und ein teures Laufrad.
Ansonsten Bücherei und Wald.
Vom Elterngeld im warmen Überwintert...ja gut, ich geb zu das war natürlich doch irgendwie teuer...;)


Hansssss sagt am 10. April 2018

Wieder mal ein guter Beitrag.

Hätte mir gewünscht, dass neben Unfallversicherung auch kurz auf die Kinderinvaliditätsversicherung eingegangen wird - die zahlt nämlich nicht nur bei Unfall, sondern auch bei krankheitsbedingten Einschränkungen (analog UV vs. BU). Auch die kostet nicht die Welt, 20-30 EUR bei monatlicher zahlweise.

Bei Anlage von Geld in einem Depot AUF NAMEN DES KINDES hätte das Thema "Mündelsicherheit" erwähnt werden müssen. Die meisten ETFs sind nämlich nicht als mündelsicher deklariert und eine Anlage damit RECHTLICH eigentlich nicht erlaubt.
Meistens fällt das nicht großartig auf, aber wenn man eine NV beantragt (oder eine Steuererklärug für das Kind machen muss), kann über Amt-zu-Amt-Zumeldung schon mal das Vormundschaftsgericht wach werden und nach dem Depotinhalt fragen ... und schon ist die ETF-Strategie dahin und man hat Probleme die man nicht braucht.


Tibor sagt am 10. April 2018

Heya,

schöner Podcast, habe ihn heute auf dem Weg zur Arbeit gehört und bin noch nicht ganz durch. Ich bin stehengeblieben bei dem Thema, unter welchem Namen das Depot zu führen ist.

Ihr habt über die Höhe des Sparbetrags für die Kinder gesprochen. Interessanterweise rechnest Du, wie dein Kollege Holger Grethe, automatisch mit der Höhe des Kindergeldes. 194,- € werden also monatlich auf ein ETF-Depot gepackt.
Mein Sohn ist im Februar geboren und das Depot gibt es schon seit Mai (auf seinem Namen übrigens ;-)
Das komplette Kindergeld da drauf zu packen, kam mir noch nicht in den Sinn. Ich überweise mtl. 50,- € und pro Quartal wird für 150,- € MSCI World per Sparplan gekauft. Und alles was Oma/Opa und Tante so herschenken, soll ebenfalls direkt auf das Depot.

Ein bisschen verunsichert bin ich jetzt aber doch, was die Sparrate angeht, wenn ich von euch und von Zendepot "Höhe des Kindergelds auf das Depot" höre. Mir ist klar, dass jede Situation individuell ist. Doch geht meine Frage eigentlich etwas in Richtung Sinn des Kindergeldes. Ist es nicht dafür gedacht, die laufenden Mehrkosten, die man mit einem Kind hat, etwas abzufedern?

Ich bin auf eure Gedanken gespannt.

Gruß
Tibor

Auf dem Blog von Tibor gibt es hierzu diesen Artikel: Sparrate = Kindergeld?


Finanzwesir sagt am 10. April 2018

@Sparfuchs

"Wenn das auf meinen Namen läuft, muss ich Steuern zahlen. Meint ihr es funktioniert, den ETF auf den Namen der Kids laufen zu lassen, bis sie 13 sind und dann auf mich zu übertragen?"

Kannst Du machen. Dann darfst Du aber nicht mehr über Franz Beckenbauer, Michael Schumacher oder andere Größen aus Sport, Entertainment, die aus steuerlichen Gründen in der Schweiz oder Österreich domizilieren beschweren.
Du bist dann nichts weiter als ein Steuerhinterzieher. Und wenn ihnen der Vater schon so eine "flexible" Moral vorlebt, was werden dann die Kinderchen als normal ansehen?
50 € monatlich über 13 Jahre bedeuten 7.800 € reine Einzahlung. Wenn wir von einem Plus ausgehen, dann sollten - konservativ - zwischen 10.000 und 15.000 € im Pott sein.
Es wandern also zwischen 20.000 € und 30.000 € zurück zu Dir. Das bedeutet:

  1. Die Bank meldet sprunghaft angestiegene Quellensteuern ans Finanzamt.
  2. Die NV-Bescheinigung ist 3 Jahre gültig. Du hast also 4 davon bestellt. Beim Finanzamt! Jetzt auf einmal willst Du keine mehr?

Im Finanzamt arbeiten vielleicht nicht die Blitzchecker, die in einer internationalen Kanzlei Karriere machen, aber grenzdebil sind die da auch nicht.

@Hansssss

"Die meisten ETFs sind nämlich nicht als mündelsicher deklariert und eine Anlage damit RECHTLICH eigentlich nicht erlaubt."

Stimmt, aber das muss nicht das Aus sein. In diesem Fall ist es ja ein Extra. Es gibt die Eltern ja noch und diese zahlen für das Kind. Auch wenn der Kurs sich halbiert hat, ändert sich nichts am Lebensstandard des Kindes, weil die Eltern zahlen. Ausserdem ist es für das Kind nur von Vorteil ein ETF-Depot zu besitzen. Besser jedenfalls einem mündelsicheren Tagesgeldkonto beim Schmelzen zuzusehen.
Aber klar, das kann immer noch an der Borniertheit eines Richters scheitern - der aus Steuergeldern bezahlt - Aktien für Zockerei hält.

@Tibor

Es gibt keinen Rechtsanspruch des Kindes auf ein ETF-Depot. Das Kindergeld ist ein Almosen, dass der deutsche Staat den Eltern hinwirft. Es ist Dir und Deiner Frau überlassen zu entscheiden, was mit dem Geld passieren soll.
Im Podcast muß mich aber kurz fassen (gelingt nicht immer ;-)
Zu sagen 100 % Kindergeld = ETF-Depot ist das kürzeste Beispiel.

"Doch geht meine Frage eigentlich etwas in Richtung Sinn des Kindergeldes. Ist es nicht dafür gedacht, die laufenden Mehrkosten, die man mit einem Kind hat, etwas abzufedern?"

Das Kindergeld hat den Sinn, den Du und Deine Frau ihm gebt. Ihr seid die Bestimmer. Und wie gesagt: Mehr als ein Almosen ist es ja nicht. Es ist Eure Familie, ihr entscheidet, wie es laufen soll. Da haben sich alle, von Schwiegermutter, Staat und bester Freundin rauszuhalten.

Gruß
Finanzwesir


Barbaz sagt am 10. April 2018

Ich möchte noch einmal aufgreifen was Hansssss gesagt hat. Eine Unfallversicherung zu empfehlen und die Kinderinvaliditätsversicherung nicht zu erwähnen halte ich für einen sehr schlechten Rat. Ich zitiere einfach mal test.de:

Bei allen jungen Menschen bis 18 sind Unfälle in nur 0,67 Prozent der Fälle der Grund für eine Schwerbehinderung. [...]
Bei Kindern bis 18 sind fast immer Krankheiten und nicht Unfälle die Ursache für eine Schwerbehinderung. In beiden Fällen zahlt die Invaliditätsversicherung.

(Quelle: https://www.test.de/Kinder-Invaliditaetsversicherung-Fuer-schlimme-Faelle-1140085-2140085/)

Außerdem ist eine Einmalzahlung nicht "wie eine BU", aber eine Invaliditätsrente schon. Und manche KIV-Verträge können bei Volljährigkeit ohne Gesundheitsprüfung (!) in eine BU umgewandelt werden. Die KIV ist ein must-have, die Unfallversicherung kann man sich sparen (Außnahme: man hat ein Haus das ggf. behindertengerecht umgerüstet werden müsste o.ä., aber auch KIVs können eine Einmalzahlung beinhalten).


Dominik sagt am 10. April 2018

Ich kann ANTILOP für die tägliche Nutzung nicht empfehlen. Dieser Hochstuhl ist zwar tatsächlich weit verbreitet, aber die weit abstehenden Beine sind eine fiese Stolperfalle für die Erwachsenen. Es gibt bessere, für einige Euro mehr, aber deutlich unter 380 Euro. Und den beliebten Marktführer gibt es auch gebraucht und er hält lange.


Capri sagt am 10. April 2018

Sicherheitsrelevante Produkte wie Maxi Cosi & Co. habe ich neu gekauft. Kleidung kaufe ich meist gebraucht, genauso wie Spielzeug.
Ansonsten kann man viele Dinge recht gut weiterverkaufen und hat trotzdem "neue" Produkte. Ist am Ende dann auch nicht teurer.
Bei den Versicherungen fehlt mir noch die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Haupt-Ernährer.


Sparfuchs sagt am 10. April 2018

@Finanzwesir

Kannst Du machen. Dann darfst Du aber nicht mehr über Franz Beckenbauer, Michael Schumacher oder andere Größen aus Sport, Entertainment, die aus steuerlichen Gründen in der Schweiz oder Österreich domizilieren beschweren.
Du bist dann nichts weiter als ein Steuerhinterzieher. Und wenn ihnen der Vater schon so eine "flexible" Moral vorlebt, was werden dann die Kinderchen als normal ansehen?

Danke für´s Kopf waschen! Klingt naiv, aber mir war das nicht bewusst, dass das Steuerhinterziehung wäre. Ich hatte vor dem Podcast auch schon daran gedacht, für die Kids einen ETF-Sparplan auf ihren Namen anzulegen. Das wäre steuerfrei.

Durch euren Beitrag wurde mir bewusst, dass das evtl. nicht so eine gute Idee ist, wenn sie als Teens dann so einen Batzen Geld bekommen. Also ist es mir lieber, wenn ich dann, wenn es soweit ist, sehen kann, ob sie sinnvoll mit dem Geld umgehen. Die Absicht, dass sie es bekommen sollen, ist ja weiterhin da.
Aber wenn das Steuerhinterziehung ist, dann will ich das nicht vorleben!


Karl sagt am 10. April 2018

Teuer und anspruchsvoll werden die Kids von alleine (Mobiltelefon, Sneaker xy am wöchentlich wachsenden Fuß, Klavierunterricht).
Zumindest die ersten 6 bis 7 Jahre sind die Eltern die Kostentreiber und dem Kind ist es schnurz.


Robert sagt am 11. April 2018

Ich kann auch nur sagen, man muss dem fast zwanghaften Kaufrausch bei Babysachen widerstehen. Es gibt so viel gebrauchtes, sehr gut erhaltenes Zeug, dass es sich kaum lohnt neu zu kaufen.
Wir haben von unserer Babyausstattung nur den zweiten Kindersitz neu gekauft, sonst nichts.
Klamotten alle aus Baby-Kreisel und von anderen Eltern durchgetauscht.

@ Windsurfer:
Der Steuerklassenwechsel muss so vollzogen werden, dass die Frau mindestens 6 volle Monate vor dem Mutterschutz in Steuerklasse 3 hatte. Zitat:

"Erwartet eine Schwangere für den 20. Dezember 2018 ihr Baby, beginnt ihr sechs­wöchiger Mutter­schutz am 9. November 2018. Spätestens ab Mai 2018 muss sie in der Steuerklasse III sein, um beim Eltern­geld von dieser Steuerklasse profitieren zu können. Da ein Antrag auf einen Steuerklassen­wechsel immer erst im darauf­folgenden Monat wirkt, muss die Frau den Wechsel beim Finanz­amt schon im April stellen, damit die Eltern­geld­stelle ihn noch berück­sichtigt.

Schafft sie den Wechsel recht­zeitig, ist sie tatsäch­lich zwar nur in den sechs Monaten vor Beginn des Mutter­schutzes in der Steuerklasse III – von Mai bis zum Oktober (letzter Monat mit vollem Gehalt). Das reicht aber. Die Eltern­geld­stelle behandelt die Frau dann so, als sei sie während der relevanten zwölf Monate vor der Geburt (Bemessungs­zeitraum) in der Steuerklasse III gewesen. Auf Basis dieses fiktiven Netto­gehalts errechnet die Behörde dann das Eltern­geld."
https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/

@ Ex-Studentin:
Die ganzen Erzählungen darf man nicht zu 100% glauben. Ganz so schlimm geht es in den Krankenhäusern noch nicht zu, vor allem sollte man sich davon nicht beim Kinderwunsch beeinflussen lassen.
Am besten nicht in eins der gerade "hippen" Geburtshäuser gehen, in dem aktuell die ganze Stadt ihre Kinder auf die Welt bringen will (gibt es in München, man muss einen Termin beantragen, sobald man weiß dass man schwanger ist). Die sind immer total überfüllt.

@ Domink:
Um kippstabil zu sein müssen die Beine bei allen Kinderstühlen möglichst weit von der Sitzfläche weg sein, das ist einfache Mechanik. Dass die Beine so weit Abstehen wirkt beim Antilop nur so, weil die Sitzfläche so klein ist.
Verglichen mit dem Stokke, wenn du den mit Marktführer meinst, sind die Beine nicht wesentlich weiter aussen. Und an den hinteren Enden vom Stokke kann man sich auch vortrefflich die kleine Zehe brechen.
Einfach mal nachmessen, das täuscht.

Robert (Stokke und Antilop Nutzer und hin und wieder Verflucher).


Robert sagt am 11. April 2018

Noch ein kleiner Denkanstoß wenn das Depot auf das Kind läuft.

Wenn man meint, das Kind ist mit 18 noch nicht reif genug für so viel Geld auf einmal, dann legt man kurz vor dem 18. Geburtstag mehrere langlaufende (10 Jahre oder mehr) Festgelder an.

Da ist es dann zumindest bisschen aufwändiger dran zu kommen :)


Venyo sagt am 11. April 2018

Ich hab ja keine Kinder und will auch keine, aber: Wenn mein Kind mit 18 nicht in der Lage wäre mit einer größeren Summe Geld umzugehen und es sinnlos verprasst, dann wäre das verlorene Geld meine geringste Sorge...

Und wenn man seinem Kind mit 18 nicht zugesteht kleinere Fehler zu machen und sein Schicksal selbst in die Hand zu nehmen, dann sollte man eh an seiner eigenen Haltung als Elternteil arbeiten ;-)

So, genug Ratschläge von einem Kinderlosen an Eltern - ich weiß Eltern lieben das! ;)


Windsurfer sagt am 11. April 2018

Woher soll das Kind denn wissen dass es über ein online-Depot verfügt?
Ich würde ihm das erst sagen wenn ich es für richtig erachte und mir sicher bin dass es damit umgehen kann.
Grüße
Windsurfer


Capri sagt am 11. April 2018

@Venyo Keine Sorge, wir nehmen von deinem Beitrag nur kurze Notiz und bedenken es mit einem Schmunzeln.


packard223 sagt am 11. April 2018

@Finanzwesir

Die NV-Bescheinigung ist 3 Jahre gültig. Du hast also 4 davon bestellt. Beim Finanzamt! Jetzt auf einmal willst Du keine mehr?

Ist eine NV Bescheinigung über den gesamten Zeitraum wirklich notwendig?
Ich habe auch bald 3 Kids mit ETF-Sparplänen und mein Verständnis ist, dass nur wenn die Erträge größer dem Freibetrag (801€ - Freistellungsauftrag vorausgesetzt) sind, es sinnvoll wäre. Wenn man zudem noch einen Thesaurier hat, dann reicht der Freibetrag ja allemal für die Vorabpauschale?! Ich hatte mir gedanklich vermerkt, dass die NV Bescheinigung insb. im Jahr der Veräußerung mit größeren Gewinnen sinnvoll wäre. Natürlich müssen die Voraussetzungen dafür nach wie vor gelten (Einnahmen unterhalb der Grenze).


Einfach-Ist-Besser sagt am 11. April 2018

Schöner Beitrag.

Das tolle an Babys ist, daß sie noch nicht durch Werbung & Social Media verkorkst sind. Die brauchen neben Wärme und Essen - genauso wie die Erwachsenen- nur eins:
Liebe & Aufmerksamkeit


Finanzwesir sagt am 12. April 2018

Hallo Windsurfer,
ganz einfach: Sobald Dein Kind 18 geworden ist, stellt die Bank jegliche Kommunikation mit Dir ein. Du bist dann raus. Dein Kind ist erwachsen und die Bank redet nur noch mit ihm.
Sämtliche Post geht an das Kind. Sämtlich = Post von der Bank, vom Finanzamt und wer sonst noch involviert ist. Oft die erste Amtshandlung: Eine Unterschriftenprobe des jetzt erwachsenen Kontoinhabers ;-) Für Deine Unterschrift intereressiert sich niemand mehr.

Gruß
Finanzwesir


Robert sagt am 13. April 2018

Ich habe mal in einen unseren artikel ausgerechnet was unsere kinder in den ersten 4.5 Jahre gekostet haben. Ich war selber erstaunt dass die Einkünfte (Elterngeld, Kindergeld & co) waren größer als die Ausgaben: um 30.000€ größer!
Ja, die Einkommensausfälle von meine F rau habe ich bewusst nicht einberechnet. Sie hat ja auch nicht gearbeitet. Es war ja sozusagen Urlaub... Man kann das sicherlich ander sehen, ich lass es aber das so erstmal stehen.
Auto haben wir nicht gehabt. Haben wir auch nicht vermisst. Das hat sicherlich geholfen die Kosten niedrig zu halten.
Auf der anderen Seite haben wir recht viel für Kinderbetreuung ausgegeben.
Auf jeden Fall kann ich sagen dass zumindest in den ersten Jahren müssen Kinder nicht viel kosten. Mit ein wenig Planung (zBsp Elterngeld maximierung) kommt man eher in positiven Bereich...

Auf dem Blog von Robert gibt es hierzu diesen Artikel: How Much Did Our Kids Cost Us in Germany?


Ploppo sagt am 13. April 2018

Babyratgeber sind alles Müll. Hunger, Pipi, Gesamtsituation - alles klar.
Wieso sollte ich also zu einem Finanzwesir Seminar gehen? ETF, Msci World - alles klar.

Andere Leute haben auch das Recht Ratgeber zu schreiben und Seminare zu veranstalten... warum redet ihr die dann schlecht?


Weiß wovon er spricht: Papa seit 10,5 Monaten sagt am 13. April 2018

@Capri:

"Sicherheitsrelevante Teile neu kaufen": Auf der ganzen Welt wachsen Kinder auf, die davon träumen, in einem deutschen Mittelklassewagen mit gebrauchtem Maxi Cosi transportiert zu werden.

"Unfall-Maxi-Cosis" mit "Haar-Rissen" im Material. Genau. Als ob der Familienvater, der gerade einen Unfall gebaut hat nichts besseres zu tun hat, als den Maxi Cosi schnell zu versilbern.

Ich halte das für reine Panikmache. Wenn man die Verkäufer nicht ohnehin schon kennt, spricht man kurz mit ihnen und stellt schnell fest, ob man kaufen möchte oder nicht. Gebraucht ist also auch bei "sicherheitsrelevanten Teilen" kein Ausschlusskriterium. Für mich.


Hamburger sagt am 14. April 2018

Kleine Anmerkung: Die Deliktfähigkeit beginnt bereits ab 7 Jahren :-)


Capri sagt am 14. April 2018

@Papa

Humorfakt: Ich glaube nicht, dass Babies von Mittelklassenwagen träumen. Davon abgesehen hast du eine seltsame Logik.

Nur weil irgendwo auf der Erde ähnliche Sicherheitmaßnahmen nicht vorhanden sind, soll es mir also egal sein? Äh genau. Und wegen 150 €, bei langfristigen Gesamtkosten von mehreren Zehntausend Euro für mein Kind, soll ich also irgendwem auf eBay & Co. vertrauen?

Es gibt auch unbewusste Beschädigungen.

  1. Kann am Ende jeder halten wie er will.
  2. War das meine Meinung, die nicht zur Diskussion stand.

Levin Keller sagt am 15. April 2018

Zum Thema Versicherungen:

  1. Es ist nicht nur der "Familienernährer" mit einer Risikolebensversicherung abzusichern. Auch der Partner, der sich um die Kinder kümmert, braucht eine Risikolebensversicherung. Sollte er nämlich hops gehen, wird sich der bisherige Haupternährer um seine Kinder und nicht um die Arbeit kümmern. Verstirbt ein Partner, muss der andere immer das fehlende Einkommen kompensieren und braucht eine finanzielle Injektion. Die Versicherungen sollten aus steuerlichen Gründen auch "über Kreuz" abgeschlossen werden.
  2. Wenn ein Partner nicht stirbt, sondern nur zum Pflegefall oder zumindest arbeitsunfähig wird, dann vegetiert dieser für ewig dahin und fällt der Familie zur Last. Dieses Szenario muss auch abgesichert werden. Und zwar durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung - wieder für beide Partner - die den Einkommensverlust nahezu vollständig kompensiert. Diese Versicherungen sind sehr teuer. Ein Indiz darauf, dass es viel wahrscheinlicher ist, berufsunfähig zu werden und anderen ewig auf der Tasche zu liegen, als einfach leise und schnell den Löffel abzugeben.
  3. Kinderunfallversicherungen sind totaler Quatsch. Die wenigsten Kinder, die Geld benötigen, sind vorher verunfallt. Im Normalfall haben die Kinder eine Behinderung ohne oder durch eine Erkrankung. In diesen Fällen zahlt die Unfallversicherung gar nichts. Wenn man eine derartige Absicherung möchte, dann muss man schon zu einer "Kinderinvaliditätsversicherung" greifen, die auch bei einer durch Krankheit verursachten Invalidität zahlt.

Bibi sagt am 16. April 2018

Huhu, ich bin vor zwei Monaten das erste Mal Vater geworden. Umso gespannter habe ich dem Podcast zugehört. Im Prinzip habe ich bereits alles richtig gemacht und habe bei dieser Folge zum Glück nur wenig wissenswertes mitgenommen was den finanziellen Aspekt betrifft. Der Teil mit der Erfahrung des Vatersein hingegen war sehr lehrreich. Ich spare das komplette Kindergeld in ETFs.
Meine Mutter hält Aktien für Teufelszeug, daher möchte sie lieber ein Sparbuch oder Bausparvertrag für ihre Enkelin anlegen. Wir sind erstmal so verblieben, dass wir erstmal nichts machen.

Auf dem Blog von Bibi gibt es hierzu diesen Artikel: Bibisfinance Palace


Papa sagt am 18. April 2018

@Capri

Zu den von Dir beschriebenen "unbewussten Beschädigungen" bei Kindersitzen: Da bin ich ganz anderer Meinung. Man kann so ein Teil nicht unbewusst, sozusagen durch das Vorbeistreifen am Türrahmen, sicherheitsrelevant beschädigen.

Ich finde, Du tappst mit Deinem Ansatz schon in genau die von mir beschriebene Falle. Sicherheit und Gebrauchtkauf schließen sich überhaupt nicht aus. Man muss halt den gesunden Menschenverstand walten lassen.


JK sagt am 19. April 2018

@sparfuchs und @finanzwesir:

Der Plan, Geld zunächst auf den Namen der Kinder auf Konten (welcher Art wuch immer) einzuzahlen, und sich dann das Geld rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag der Kinder "zurückzuübertragen" läuft nicht nur auf Steuerhinterziehung hinaus - es ist viel schlimmer: Das ist Diebstahl! Es gilt hier tatsächlich: "Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen".
Eltern haben nicht das Recht, ihre Elterneigenschaft dazu zu gebrauchen, stellvertretend für ihre Kinder zu entscheiden, dass ihre Kinder ihnen oder anderen Personen Geld oder sonstige Vermögenswerte schenken (§ 1641 BGB).
Zur Rechtswirksamkeit einer Vermögensübertragung (z. B. Schenkung) von minderjährigen Kindern an Eltern (oder an andere Personen) bedarf es ggf. der Zustimmung des Familiengerichts (das gilt natürlich nicht für selbstgemalte Bilder etc. und Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke etc., die die KInder von dem ihnen zur selbstbestimmten Verwendung überlassenen Taschengeld finanzieren ...).

Da auch diese Frage oben Thema war: eine mündelsichere Anlage ist nicht erforderlich. § 1642 BGB: "Die Eltern haben das ihrer Verwaltung unterliegende Geld des Kindes nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist." Hochrisikoanlagen sind aber sicherlich keine "wirtschaftliche Vermögensverwaltung"!

Viele Grüße
JK


Christopf sagt am 20. April 2018

Was man ja so hört, ist ja für viele Großeltern "Aktien" nur spekulatives Teufelszeug. Lustig wenn man dann genauso hört von der Generation Finanzwesir, dass Crypto's reine Zockerei ist und heutige 18 Jährige unfähig sind richtige Lebensentscheidungen zu treffen ;-)
Das hat was von Aristoteles der wohl auch stets der Meinung war die Jugend verblödet. Möchte jetzt keine Empfehlung für Cryptocurrency Käufe ausgeben, aber den Markt komplett auszuklammern könnte all diejenigen dann zu den heutigen Omas und Opas machen die sagen, "ach das mit den virtuellen Währungen und ICOs ist doch nur Zockerei". Wobei eine kleine Suchempfehlung würde ich vielleicht doch aussprechen. Die Idee an den größten Kryptowährungen (Top20, Top100 usw.) sich zu geringen Kosten (ETF-like) zu beteiligen, wird bzw. wurde schon umgesetzt!


Det sagt am 23. April 2018

@ JK Woher kommen deine Erkenntnisse ???
Da WIR ( Eltern ) schon DETAILIERT beim Vormundschaftsgericht , in " Verhandlung " , insbesondere bei etwas
umfänglicherer Vermögensübertragungen gegangen sind , haben WIR , dort etwas andere Auskünfte bekommen .

A) Das Vermögen des Kindes , ist zum Kindeswohl einzusetzen .
B) Das einmal verschenkte Vermögen , ist SELBSTVERSTÄNDLICH , NUR unter dem Gesichtspunkt , der eigenen Not , oder der groben " Undankbarkeit " ( Mordversuch oder ähnliches ) zurückzuholen .
Alles andere , wäre m.M.n. , ja auch keine Schenkung , sondern ein LEIHEN .
C) Die " Schenkung " , darf NICHT mit " Verbindlichkeiten " verbunden sein . D.h. , größerer Immoübertrag , scheidet wegen der damit verbundenen Verbindlichkeiten , hinsichtlich nicht absehbarer Verpflichtungen , weitgehend aus . Sollte dennoch ein RECHT ( z.B. an einer Immo ) mit einer Verpflichtung anhängend , übertragen werden , ist auf jeden Fall ein Rechtsaufsichtsverwalter von Vormundschaftsgericht bestellt ( meistens Rechtspfleger ) , zu beauftragen ( Bereits durch diese zusätzliche Kosten , eigentlich auf ME Sicht , nicht mehr lohnend ) .
D) Für die " Verwendung " der Schenkung , darf das Vormundschaftsgericht , jedoch NICHT bestimmen , wie die Eltern , dieses Kapital anlegen . Nur unter dem Gesichtspunkt A) könnte das Vormundschaftsgericht regulierend eingreifen . Dieses würde aber erstmal die Kenntnis und auch die tiefere Verständlichkeit von Kapitalanlagen die NICHT Mündelsicher sind , erfordern , welche aber bei Gericht , nicht immer zwingend vorhanden sind ( wäre dann also streitig ) .
E) Das aus der Schenkung sich ergebende Einkommen , kann jedoch sehr wohl zum " VERBRAUCH " des Kinderunterhaltes eingesetzt werden . D.h. , wenn ein MINDERJÄHRIGES KIND , eigene Einkünfte , z.B. durch Bar Div. ( oder Zinseinkünfte , oder Mieteinkünfte , oder Renten ) hat , können DIESE , sehr wohl zum " VERBRAUCH " ( also auch zum Haushaltseinkommen beitragend ) mit der " BESTEUERUNG " auf Kindesseite verwendet werden , um z.B. die Aufwendungen für das Kindeswohl , zu bestreiten ( z.B. Taschengeld , Sonderwünsche oder ähnliches ) .
Dieses bleibt einzig dem Verwalter ( in dem Fall den Eltern gemeinsam ) des Vermögens , zu entscheiden .

Soweit der damalige Tenor des Vormundschaftsgerichts , sollte sich bei dir , eine andere Rechtssichtweise ergeben haben , würde ich mich freuen , zu lesen , woraus sich diese ergeben könnte .

LG Det


GiniKoeffizient sagt am 23. April 2018

@Christopf
Das ist schon richtig und ist mir auch genauso in den Sinn gekommen wie dir.
Man sollte sich nicht pauschal vor allem verschränken, da man sonst ebenso senile Entscheidungen trifft wie der Opa, welcher jeden 1. Des Monats das komplette Konto räumt um es unter die Matratze zu stopfen.

ABER:

  1. Er hat seine begründeten Erfahrungen und hier ist der Grad zwischen blinder Sturheit und Versperren vor neuem nicht groß im Vergleich zur konservativen Sicht
  2. Cryptos sind und bleiben Spekulation. Es handelt sich um keine Investition in wertschöpfende Unternehmungen im eigentlichen Sinne. Daher gibt es auch hier bessere und schlechtere Spekulationsobjekte wie Rohstoffe oder Schweinebäuche auf die sogar mit Hebel und CFD gezockt werden kann. Zum Leidwesen der Hungernde.

Ich habe sowohl schon das eine, als auch das andere gemacht und besitze auch geschürfte Cryptos und daher kann ich dir mit Sicherheit sagen: es gibt keinen Unterschied zwischen den virtuellen Schweinebäuchen und Cryptos. Es ist une bleibt der Glaube und die Hoffnung in die Zukunft. Das ist kein solides Investment.
Mit einem vernünftigen Risiko- und Moneymanagement spricht aber nichts dagegen, insofern man wirklich felsenfest davon überzeugt ist. Mehr als 5-10% des Vermögens würde ich aber nicht investieren, denn wenn man richtig spekuliert sollte hier auch immer eine verzehnfachung oder mehr über die Zeit möglich sein. Wenn nicht, sollte man es aufgeben, dann kann man es einfach nicht.


JK sagt am 23. April 2018

@det

Ähm, sorry - Sie scheinen da etwas missverstanden zu haben: Sie haben vom Vormundschaftsgericht keine anderen, sehr wohl aber ausführlichere Auskünfte erhalten, die meiner kürzeren Anmerkung m. E. in keinem Punkt widersprechen, sondern diese z. T. bestätigen (z. B. in der Aussage, dass eine mündelsichere Anlage nicht erforderlich ist und dass Kinder aus ihren Einkünften und ggf. sogar aus ihrem Vermögen ihren eigenen Unterhalt bestreiten können / müssen) und z. T. ergänzen (z. B. in den zutreffenden Aussagen, dass es u. U. Ausnahmen vom Grundsatz der "Unrückholbarkeit" einer Schenkung gibt, dass nicht jede nett gemeinte Vermögensübertragung an Kinder unproblematisch ist - Stichwort "Immobilien"). Unter Umständen - das ergänze ich jetzt - können minderjährige Kinder sogar zum Unterhalt ihrer Eltern verpflichtet sein ...

Richtig ist auch, dass allein die Eltern - in den gesetzlichen Grenzen der "wirtschaftlichen Vermögensverwaltung" - entscheiden, wie das Kindesvermögen angelegt wird (Ausnahmen, z. B. Immobilien, s. o., gibt es natürlich). Eltern können aber auch gegenüber ihrem Kind, wenn sie (grobe) Anlagefehler machen und das Vermögen ihres Kindes dadurch schmälern, zur Haftung herangezogen werden ... insofern ist der Hinweis "mündelsichere Anlage ist nicht erforderlich" in der Tat kein Freibrief. Und darüber, was erlaubt und was nicht mehr als wirtschaftliche Anlageentscheidung vertretbar ist, kann im Zweifelsfall sicherlich trefflich gestritten werden.

Grüße JK


Mithrandir sagt am 24. April 2018

Der User Hansssss hätte in der Tat besser rechechieren sollen.
Bezüglich den Grundlagen für die Geldanlage von Eltern gilt - wie JK hinweist - § 1642 BGB.
Von Mündelsicherheit ist da keine Rede.
Im übrigen halte ich es für ein Gerücht, dass Auskunft vom Vormundschaftsgericht gegeben wurde.
Für Eltern ist seit Jahren das Familiengericht zuständig; Vormundschaftsgerichte gibt es seit 01.09.2009 nicht mehr!


Det sagt am 25. April 2018

@ JK
Sorry , dann hatte ich es etwas falsch verstanden , mit den " Hochrisikoanlagen " .
Danke für die Rückmeldung , ich hätte mich auch gewundert , wenn WIR ( die Eltern ) es so falsch verstanden hätten .
In Summe , kann somit , m.M.n. sehr wohl " Eine HOCHRISIKOANLAGE " AKTIEN oder ETFs einen Taschengeldbeitrag NACH SCHENKUNG ergeben , welcher durch Nachwuchs ,

  • Für die finanzielle Bildung bearbeitet werden kann,
  • Auch bei der steuerlichen Zuordnung , gleich dem Nachwuchs ( da Eigentum gewechselt ist ) zugeordnet werden kann.
  • Das durch Nachwuchs erzielte Einkommen , auch gleich durch Nachwuchs , verbraucht werden kann ( Nach Rücksprache ) und dementsprechend , die Haushaltskasse nicht weiter belasten muss ( Taschengeld aus eigenen EK )
  • Auch für evt. anstehende spätere Unterhaltskosten ( z.B. Studium ) verbraucht ( was ich zwar erstmal nicht für erforderlich halte ) werden kann.
  • Der Freibetrag der Schenkung , somit alle 10 Jahre , ggf. wieder ausgenutzt werden kann ( Sollte ein Erbfall , welcher unter gleichen steuerlichen Rechtsgrundsätzen abgehandelt wird , vorzeitig eintreten , etwas abmildern ).

Dem Zweifelsfall " Wirtschaftliche Anlageentscheidung vertretbar " sehen WIR ( die Eltern ) vorerst sehr gelassen entgegen , auch wenn durch Depotführende Stelle die " AKTIE " grundsätzlich mit Risikoklasse 5 ( lt. Depotführende Stelle , höchste Risikoklasse ) eingestuft wird .
Letztendlich , wäre Kläger ja dann vermutlich Nachwuchs , welcher dann erstmal die Anlageentscheidung SINNVOLL ODER NICHT ( Zumal nach Absprache , selber getroffen ) , anfechten müsste . Naja , time will tell .
Also , Danke für die Rückmeldung , welche meine Meinung , betreff Schenkung , weitgehend bestätigt und scheinbar wohl auch durch Vormundschaftsgericht n.w.v. , so vertreten wird .

LG Det


Geldfrau sagt am 26. Juli 2018

Keine Buchtipps? Das verstehe ich, Finanzwesir.
Auf sich selbst hören, die Intuition stärken, das ist wirklich wichtig beim Umgang mit den eigenen Kindern. Ich möchte dennoch 2 Autoren empfehlen, die mir im emotionalen Kindschaos geholfen haben, mit ihren klugen Worten und ihrem Humor: Axel Hacke "Der kleine Erziehungsratgeber" :) Und die Bücher von Jespar Juul:

Liebe Grüße - Dani


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